Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft (GSI)
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Hinweise zum Sozialkundestudium

Die Studierenden des Faches Sozialkunde (vertieft und nicht-vertieft) besuchen im Grundstudium die Grundkurse in Politikwissenschaft und Soziologie sowie die 9 begleitenden Vorlesungen. Der Besuch von Übungen und (Haupt-)Seminaren ist nach dem erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums ohne Einschränkungen möglich. Für das Studium im Rahmen des Erziehungswissenschaftlichen Studiums ist kein Grundstudium erforderlich, soweit nur Lehrveranstaltungen besucht werden, die ausdrücklich für das Erziehungswissenschaftliche Studium angeboten werden.

Studienpläne für das Studium der Sozialkunde (vertieft und nicht-vertieft) sind bei der Studienberatung erhältlich. Auskünfte über weitere, für das Studium der Sozialkunde relevante Lehrveranstaltungen erhalten Sie in den Sprechstunden von Herrn Prof. Dr. Gill (Institut für Soziologie) und Herrn Dr. Gloe (Geschwister-Scholl-Institut).

Zwischenprüfungskandidaten des Lehramtes an Gymnasien (Sozialkunde vertieft) haben sich ALLERSPÄTESTENS BIS ZUM ENDE DES 5. FACHSEMESTERS einer Zwischenprüfung zu unterziehen. Zulassungsvoraussetzungen sind der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den drei Grundkursen in Politikwissenschaft („Politische Theorie“, „Politische Systeme“, „Internationale Politik“) sowie an zwei Grundkursen in Soziologie (Grundkurs I: „Einführung in die Soziologie“, Grundkurs II: „Einführung in die Sozialstruktur“) und an einer Vorlesung mit Klausur „Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung“. Die Zwischenprüfungsklausuren finden jeweils in der letzten Semesterwoche im Institut für Soziologie statt und können wahlweise in Politikwissenschaft oder Soziologie abgelegt werden. Es wird empfohlen, sich ca. einen Monat vor Semesterende in der Studienberatung bei Herrn Dr. Bernhard Gill über die Modalitäten der Zwischenprüfung zu informieren. Hier ist auch das Anmeldeformular erhältlich. Der letzte Anmeldetermin ist in der vorletzten Semesterwoche in der Sprechstunde von Herrn Gill.

Mit der Änderung der Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) vom 01. August 2002 entfällt im vertieften Studium der Leistungsnachweis in Volkswirtschaftslehre.

 

 


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