Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft (GSI)
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Beschluss zum Prüfungsrücktritt

25.10.2023

Der Prüfungsausschuss des Geschwister-Scholl-Instituts für Politikwissenschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München legt fest, dass ein nachträglicher Rücktritt von einer Prüfung aufgrund einer psychischen Erkrankung maximal bis zum Ende des auf den Prüfungstermin folgenden Semesters möglich ist. Die Erkrankung ist durch ein aussagekräftiges Attest, ausgestellt für die Dauer vom Prüfungstermi bis zum Antrag auf Prüfungsrücktritt, zu belegen und bei der Studiengangskoordination einzureichen.

Der Prüfungsausschuss weist darauf hin, dass der Beschluss ausschließlich bei psychischen Erkrankungen Anwendung findet. Prüfungsrücktritte aus anderweitigen gesundheitlichen Gründen können ausschließlich über einen entsprechenden Antrag unter Einhaltung der gültigen Fristen beim Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften erfolgen.

gez. Prof. Dr. Markus Gloe
Vorsitzender des Prüfungsausschusses


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