Beschluss zur Prüfungsanmeldung
25.10.2023
Der Prüfungsausschuss des Geschwister-Scholl-Instituts für Politikwissenschaft der Ludwig-Maxilians-Universität München legt fest, dass eine nachträgliche Prüfungsanmeldung nach Ablauf der Frist nur unter Vorlage eines fachärztliches Attests gestattet ist. Das fachärztliche Attest muss aussagekräftig sein und die gesamte Dauer des Anmeldezeitraums umfassen.
gez. Prof. Dr. Markus Gloe
Vorsitzender des Prüfungsausschusses