Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft (GSI)
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Auslandsaufenthalt

Möglichkeiten

Das Geschwister-Scholl-Institut unterstützt Sie ausdrücklich dabei, im Rahmen Ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren. Wer ein Auslandsstudium absolviert, punktet nicht nur für den Lebenslauf, sondern fürs Leben. Mit über 530 Partneruniversitäten bietet die LMU Ihnen ein weltweites Netzwerk. So bestehen durch Erasmus+ und LMUexchange zahlreiche Partnerschaften mit europäischen und außereuropäischen Universitäten.

Studierenden des Bachelorstudiengang empfehlen wir, einen Auslandsaufenthalt ab dem dritten Fachsemester anzutreten, Studierenden des Masterstudiengangs ab dem zweiten Fachsemester. Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Auslandsstudium ist die Exchange Koordination. Weitere Informationen finden Sie im 1x1 des Studiums unter Auslandsstudium.

Learning Agreement

Ein Learning Agreement ist eine schriftliche Abmachung zwischem den Studierenden, der Heimatuniversität und der Partneruniversität über Art und Umfang der Leistungserbringung während einesn Austauschaufenthalts.

Die Learning Agreements erstellen Sie mit in Absprache mit Ihrer Heimat- und Partneruniversität nach der Zusage über einen Studienplatz im Ausland. Für Erasmus-Studierende ist die Abgabe eines Learning Agreements verpflichtend. Auch LMUexchange-Studierende bitten wir, ein Learning Agreement abzugeben, damit wir Ihnen bestmöglich dabei helfen können, Ihre Studienziel zu erreichen.

Zur Ausarbeitung eines Learning Agreements kontaktieren Sie bitte die Studiengangskoordination mit einer Liste von Kursen, die Sie während Ihres Austauschaufenthalts an der Partneruniversität absolvieren möchten. Bestenfalls legen Sie sofort Informationen zu Kursinhalten, Art und Umfang der Prüfungsleistung und Ihren Wünsche für eine Anerkennung bei.

Anerkennung von Studienleistungen

Sie können sich Ihre im Ausland erbrachten Leistungen in der Regel anerkennen lassen. Bitte nehmen Sie dazu im Vorfeld Ihres Auslandsaufenthaltes Kontakt mit der zuständigen Studiengangskoordination auf, damit die im Ausland zur Auswahl stehenden Kurse für eine etwaige Anerkennung geprüft werden können. Die Überprüfung erfolgt anhand zweier Kriterien:

  1. Inhalt: Es darf kein wesentlicher Unterschied zwischen dem Inhalt der Lehrveranstaltung im Ausland und dem Modul am Geschwister-Scholl-Institut bestehen, für das Sie sich die Lehrveranstaltung anerkennen lassen möchten. Wenn Sie beispielsweise das Modul "Einführung in die Politische Theorie" im Ausland erbringen möchten, sollte Sie sich in der Lehrveranstaltung im Ausland mit vergleichbaren Inhalten befassen.
  2. Art und Umfang der Prüfungsleistung: Es darf kein Unterschied mit Hinblick auf Art und kein wesentlicher Unterschied mit Hinblick auf den Umfang der Prüfungsleistung bestehen. Wenn Sie sich beispielsweise das Modul "Einführung in die Politische Theorie" im Ausland erbringen möchten, für das eine neunzigminuüte Klausur vorgesehen ist, müssen Sie im Ausland ebenfalls eine Klausur schreiben.

Sollten ein im Ausland angebotener Kurs in Betracht kommen, können Sie dies im Rahmen Ihres Learning Agreements bereits entsprechend fixieren. Die Anerkennung des Kurses findet dann nach Ihrer Rückkehr durch die Studiengangskoordination statt.

 


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