Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft (GSI)
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Masterarbeiten

Sommersemester 2023

09.02.2023 – 14.02.2023

Im Sommersemester 2023 stehen die unten aufgeführten Betreuerinnen und Betreuer für Masterarbeiten zur Verfügung. Die Studierenden sollten sich zwischen Januar und Februar 2021 eine/n Betreuer/in suchen und mit ihm/ihr Kontakt aufnehmen (Sprechstunde oder per E-Mail), um das Thema der Masterarbeit zu vereinbaren.

Die Prüfungsanmeldung zur Masterarbeit und zum begleitenden „Seminar zur Masterarbeit“ erfolgt postalisch, indem die Betreuer/innen das von den Studierenden ausgefüllte Anmeldeformular innerhalb des Anmeldezeitraums vom 09.02.2023 bis zum 14.02.2023 an die Studiengangskoordination weiterleiten. Bei Fragen bzw. auf Wunsch kann auch eine persönliche Anmeldung im Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften bei Herrn Lechermann erfolgen.

Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt für Studierende der neuen Prüfungsordnung (PO 2020) 22 Wochen, Abgabetermin ist der 18.07.2023. Für Studierende der alten Prüfungsordnung (PO 2011) beträgt die Bearbeitungszeit 23 Wochen, Abgabetermin ist der 25.07.2023.

Parallel zur Masterarbeit findet bei der/dem Betreuer/in das „Seminar zur Masterarbeit“ statt (keine Online-Einschreibung erforderlich). Innerhalb dieses für die Studierenden verpflichtenden Seminars muss die Masterarbeit in Form eines Referats (30-60 Minuten) vorstellt werden. Das Referat wird als eigene Prüfungsleistung separat benotet.

Betreuerinnen und Betreuer im SoSe 2023

Allgemeine Informationen zur Masterarbeit

Die Masterarbeit kann im Winter- oder im Sommersemester angefertigt werden. Sie muss nicht genau im 4. Fachsemester (wie empfohlen) angefertigt werden, sondern kann auch früher oder erst im 5. Fachsemester angefertigt werden. Treten Sie die Masterarbeit nicht bis spätestens zum 5. Fachsemester zum ersten Mal an, wird diese und das dazugehörige Seminar als einmal abgelegt und „nicht bestanden“ bewertet. Im 6. Fachsemester ist dann die einmalige Wiederholung möglich.

Die Masterarbeiten werden auf Plagiatsverdacht überprüft und im Plagiatsfall mit „nicht bestanden“ bewertet. In schwerwiegenden Fällen kann vom Prüfungsausschuss ein Ausschluss des Studierenden vom Wiederholungsversuch beschlossen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt zur Masterarbeit.


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