Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft (GSI)
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Informationen zur Bewerbung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft

Das Eignungsverfahren im Masterstudiengang Politikwissenschaft

1. Zugangsvoraussetzung

Voraussetzung für die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang vorzugsweise der Fachrichtung Politikwissenschaft oder eines verwandten Faches.

2. Eignungsverfahren und Bewerbung

Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Politikwissenschaft wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt. Der Zweck dieses Verfahrens besteht in der Feststellung, ob neben den mit dem Erwerb des ersten Abschlusses nachgewiesenen Kenntnissen die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen im Masterstudiengang Politikwissenschaft vorhanden ist.

Diese Anforderungen beinhalten vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten zur Problemanalyse, Abstraktion und Konkretisierung sowie zum Transfer von bekannten auf unbekannte Fragestellungen in den drei politikwissenschaftlichen Teilgebieten Politische Theorie, Politische Systeme und Internationale Beziehungen, Methodenkenntnisse in der empirischen Politikforschung, eine forschungsorientierte wissenschaftliche Arbeitsweise sowie adäquate Kenntnisse der deutschen und der englischen Sprache.

Bewerbungsfrist für das Eignungsverfahren: 15. Juli 2012 (Eingang beim Geschwister-Scholl-Institut, Poststempel genügt nicht)

Die Bewerbung besteht aus folgenden Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular (pdf) - wird für das Jahr 2012 ab Mitte Juni 2012 hier zum Download bereit gestellt.
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium mit detaillierter Angabe aller einzelnen studienbegleitenden Prüfungsleistungen aus dem Erststudium und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote, soweit vorhanden.
    Liegt das Abschlusszeugnis aus dem Erststudium zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, so ist der Bewerbung ein „Transcript of Records“ mit Unterschrift und Siegel des zuständigen Prüfungsausschusses nach dem Leistungsstand von fünf Fachsemestern Studium mit detaillierter Angabe aller bis zum Zeitpunkt der Antragstellung abgelegten einzelnen studienbegleitenden Prüfungsleistungen beizufügen, um über die Dokumentation der bisherigen Studienleistungen zu gewährleisten, dass die Qualifikation für den Masterstudiengang demnächst erreicht wird.
  • Nachweis über englische Sprachkenntnisse mit ausgewiesenem Mindestniveau C1 gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen;

Nur erforderlich, falls Sie weder über eine deutsche Hochschulreife noch einen deutschsprachigen Studienabschluss aus dem Erststudium verfügen:

  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mit ausgewiesenem Mindestniveau C1 gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

Die Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Unterlagen fristgerecht und vollständig einreichen, werden zu einem 90minütigen schriftlichen Leistungstest eingeladen. Termin (siehe unten), Uhrzeit und Ort des Tests werden mindestens zwei Wochen zuvor durch schriftliche Einladung bekannt gegeben. Er besteht aus Aufgaben zu den Anforderungen des Studiengangs, siehe oben. Der schriftliche Leistungstest wird mit „geeignet“ oder „nicht geeignet“ bewertet und das Ergebnis den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich mitgeteilt.

Vorauswahl: Bewerberinnen und Bewerber, deren Abschlusszeugnis aus dem Erststudium am Bewerbungstermin 15. Juli vorliegt, sind – eine vollständige und fristgerechte Bewerbung vorausgesetzt – für den Masterstudiengang Politikwissenschaft ohne schriftlichen Leistungstest geeignet, wenn das Abschlusszeugnis aus dem Erststudium alle drei folgenden Bedingungen erfüllt:

  • eine Durchschnittsnote von 2,0 oder besser,
  • eine Mindestzahl von 120 ECTS-Punkten, die im Fach Politikwissenschaft, insbesondere in Modulen der drei politikwissenschaftlichen Teilgebiete Politische Theorie, Politische Systeme und Internationale Beziehungen erworben wurden,
  • studienbegleitende Prüfungsleistungen im Bereich Methoden der empirischen Politikforschung im Umfang von mindestens 9 ECTS-Punkten.

Das Ergebnis dieser Vorauswahl wird den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich mitgeteilt.

Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber, deren Abschlusszeugnis die o.g. Bedingungen nicht erfüllt oder deren Abschlusszeugnis am Bewerbungstermin 15. Juli nicht vorliegt, werden zum schriftlichen Leistungstest eingeladen (siehe oben).

3. Nachweis englischer Sprachkenntnisse

Sie können für die Bewerbung jeden Englisch-Nachweis verwenden, der mindestens das Niveau C1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ bescheinigt, z.B. ein „DAAD-Sprachzeugnis“. Dieses ist auch kurzfristig erhältlich und kann bei einem anerkannten Sprachprüfer erworben werden:

Auf dieser Internetseite finden sich auch noch weitere Möglichkeiten, ein hinreichendes Sprachzeugnis zu erwerben.

Falls das Niveau nicht direkt auf dem Englisch-Nachweis vermerkt ist, bitte ein Beiblatt beifügen, auf dem eine entsprechende Zuordnung des Testergebnisses zu dem Niveau angegeben wird, z.B. von der Internetseite der bescheinigenden Organisation. Beispiel TOEFL: http://www.de.etsglobal.org/uploads/tx_etsquicklinks/CEFR_Mapping_TOEFL_iBT_2008.pdf

4. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist nur erforderlich, falls Sie weder über eine deutsche Hochschulreife noch einen deutschsprachigen Studienabschluss aus dem Erststudium verfügen. Sie können einen der folgenden Nachweise beifügen:

5. Ausländische Studienbewerber

Für ausländische Studienbewerber, die weder über eine deutsche Hochschulreife noch einen deutschsprachigen Studienabschluss aus dem Erststudium verfügen, ist eine zusätzliche Bewerbung beim Referat Internationale Angelegenheiten erforderlich.

6. Nachreichtermin für Sprachnachweise (englisch/deutsch) 2012

Der Nachweis deutscher/englischer Sprachnachkenntnisse kann bis spätestens 08. August 2012 nachgereicht werden (zum Termin der Eignungsprüfung).

7. Klausurtermin schriftliche Eignungsprüfung 2012

Haupttermin: Mittwoch, 08. August 2012, am Nachmittag. Die Uhrzeit und den Hörsaal entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben.

Bewerber, die nachweisbar an diesem Termin nicht teilnehmen konnten, können unter Vorlage eines entsprechenden Attests zu einem Nachtermin am Dienstag, 04.09.2012 (18-20 Uhr) erscheinen.

8. Vorbereitung auf die schriftliche Eignungsprüfung

Getestet werden soll basales politikwissenschaftliches Wissen sowie insbesondere die Fähigkeit des wissenschaftlichen Argumentierens.

Es werden drei Essay-Fragen zur Wahl gestellt, von denen eine beantwortet werden muss. Die Eignungsprüfung dauert 90 Minuten und wird mit "für den Masterstudiengang geeignet/nicht geeignet" bewertet.

Zur Vorbereitung können die 6 Literaturlisten aus den Pflichtmodulen im BA-Studiengang verwendet werden.

9. Infoveranstaltung 2012 zum Masterstudiengang Politikwissenschaft (Bewerbung, Eignungsverfahren, Studienablauf)

Termin und Ort werden noch bekannt gegeben.

10. Rechtliche Grundlage

11. Ansprechpartnerin

Studiengangskoordinatorin/Fachstudienberaterin für den Masterstudiengang Politikwissenschaft: Christine Egger M.A.