Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft (GSI)
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Frequently Asked Questions (FAQs) zur Eignungsfeststellung

In den Frequently Asked Questions (FAQs) finden Sie die Antworten zu den meist gestellten Fragen zum B.A.-Eignungsfeststellungsverfahren am Geschwister-Scholl-Institut.

Bitte lesen Sie erst die FAQs, bevor Sie in Kontakt mit den Angehörigen des Instituts treten!

Übersicht

  1. Frage zur Hochschulzugangsberechtigung
  2. Fragen zur Bewerbung
  3. Fragen zum Eignungstest
  4. Wichtige Hinweise / Die meist gemachten Fehler
  5. Kontakt

        Frage zur Hochschulzugangsberechtigung

  1. Ich habe mein Abitur nicht in Deutschland gemacht. Was bedeutet dies, wenn ich mich für das Politikstudium am Geschwister-Scholl-Institut bewerben will? Antwort

    Fragen zur Bewerbung
  2. Wann ist Bewerbungsschluss? Antwort
  3. Kann ich mich alternativ auch über die ZVS für das Studium der Politikwissenschaft bewerben? Antwort
  4. Wie soll der Lebenslauf aussehen? Antwort
  5. Ich habe den B.A.-Eignungstest am Geschwister-Scholl-Institut früher bereits schon einmal geschrieben und nicht bestanden. Welche Bewerbungsmodalitäten gelten? Antwort

    Fragen zum Eignungstest
  6. Ich kann am Haupttermin nicht am Eignungstest teilnehmen. Gibt es einen Ersatztermin? Antwort
  7. Ich kann zu beiden Terminen nicht am Eignungstest teilnehmen bzw. habe mich anders entschieden. Gelte ich dann als durchgefallen? Antwort
  8. Wann werden die Einladungen zum Eignungstest verschickt? Antwort
  9. Ich habe an dem Eignungstest schon einmal teilgenommen, habe allerdings nicht bestanden. Kann ich den Test wiederholen? Antwort
  10. Wann und wo findet der Eignungstest statt? Antwort
  11. Wie viele Fragen müssen richtig beantwortet werden, um den Eignungstest zu bestehen? Antwort
  12. Welche Note muss ich im Eignungstest erreichen, um das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich zu absolvieren? Antwort
  13. Wie läuft der Test ab? Antwort
  14. Wie kann ich mich auf den Test vorbereiten? Antwort
  15. Auf welchem Niveau bewegen sich die Fragen? Gibt es Übungsfragen bzw. ist der Test des letzten Jahres einsehbar? Antwort

    Wichtige Hinweise / Häufige Fehler
  16. Der Beginn des Studium der Politikwissenschaft als Hauptfach im Magisterstudiengang ist nicht mehr möglich. Der entsprechende Wechsel von einer anderen Universität ist ebenfalls ausgeschlossen.
  17. Voraussetzung für das B.A.-Studium der Politikwissenschaft ist die Allgemeine Hochschulreife. Die Fachgebundene Hochschulreife der Berufsoberschule berechtigt nicht zur Aufnahme des Studiengangs Politikwissenschaft.
  18. Wehrdienst und Zivildienst werden nicht als Wartezeit angerechnet. Da es sich um ein Verfahren zur Feststellung Ihrer Eignung zum Studium der Politikwissenschaft handelt, spielen Wartezeiten – im Gegensatz zum Numerus clausus (Zulassunsgbeschränkung) – keine Rolle.
  19. Der Zulassungsbescheid muss im Original zur Immatrikulation in der Studentenkanzlei vorlegt werden. Zusätzlich müssen Sie eine Fotokopie dieses Bescheids mitbringen.
  20. Zu den Bewerbungsunterlagen unbedingt zwei Briefmarken beifügen (55 Cent aus dem Inland - Bewerber aus dem Ausland bitte 70 Cent), die zum Versand für die Einladung zum Eignungstest sowie des Zulassungsbescheids notwendig sind. Ohne Briefmarken werden keine Einladungen/Bescheide versandt. Nur Bewerber, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, werden per Email eingeladen und müssen nur eine Briefmarke über 70 Cent den Unterlagen beilegen.
  21. Bitte prüfen Sie genau, ob Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind (Lebenslauf, Hochschulzugangsberechtigung, eine bzw. zwei Briefmarken). Ansonsten kann keine Einladung zum Eignungstest erfolgen.
  22. Ihre Bewerbungsunterlagen können wir Ihnen leider nicht zurückschicken.
  23. In den Bewerbungsunterlagen bitte nicht das Abiturzeugnis im Original beilegen, sondern nur eine Fotokopie (nicht beglaubigt).
  24. Die Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide erhalten Sie per Post spätestens bis zum 31. August.
  25. Für Fragen individueller Natur, die in den oben aufgeführten FAQs nicht beantwortet wurden, schreiben Sie bitte eine E-Mail an den Ausschuss zur Eignungsfeststellung: eignungstest@gsi.uni-muenchen.de.

Antworten

  1. Sie müssen zusätzlich zu den übrigen Unterlagen eine Anerkennung über Ihre Hochschulzugangsberechtigung an der Ludwig-Maximilians-Universität München beilegen. Die Anerkennung Ihres Abiturzeugnisses / Ihrer Hochschulzugangsberechtigung wird vom "Referat für Internationale Angelegenheiten" (International Office, Ludwigstr. 27, 80539 München; Herr Dr. Hadesbeck, Frau Wolf) erteilt. Das Referat gibt Ihnen Auskunft über die Zugangsberechtigung zum Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Anforderungen u.a.: Überprüfung des Abiturzeugnisses, ggf. Überprüfung Ihrer Deutsch-Kenntnisse). Kontaktieren Sie bitte rechtzeitig das Referat Internationale Angelegenheiten. Weitere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung finden Sie im Internet auf den Seiten der Studentenkanzlei.
    Wichtig: Legen Sie die Anerkennung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung den Bewerbungsunterlagen am Geschwister-scholl-Institut bei.
  2. Die Bewerbung ist bis spätestens 15. Juli 2012 (Ausschlussfrist) an das Zentralsekretariat des Geschwister-Scholl-Instituts (Oettingenstr. 67, 80538 München) zu richten. Bewerbungen, die nach dem 15. Juli 2012 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
  3. Nein. Sie müssen sich direkt an diesem Institut über den hier aufgezeigten Weg bewerben.
  4. Ein einseitiger, tabellarischer Lebenslauf genügt. Kein handschriftlicher Lebenlauf!
  5. Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Erstbewerbung.
  6. Ja, allerdings können den Nachholtermin nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber wahrnehmen, die am Haupttermin aus begründeten Anlässen (Krankheit, Praktikum, Wehrdienst, Freiwilliges Soziales Jahr, bestehendes Arbeitsverhältnis, Urlaubsbuchung incl. Ticket vor April 2012 – im Zweifel bitte vorab mit dem Ausschuss zur Eignungsfeststellung abklären) verhindert sind. Es gibt nur einen Nachholtermin.
    Wichtig: Sie müssen den Nachweis über Ihre Verhinderung am regulären Termin an der Eingangskontrolle beim Nachholtermin zum Eignungstest vorlegen. Ohne Nachweis erhalten Sie keine Berechtigung zur Teilnahme am Nachholtermin des Eignungstests.
  7. Unentschuldigte Bewerber gelten als durchgefallen und haben daher nur noch einmal die Gelegenheit zur Teilnahme am Eignungstest. Wenn Sie dies vermeiden wollen, senden Sie bitte vor dem ersten Termin eine E-Mail schicken an eignungstest@gsi.uni-muenchen.de E-Mail an den Ausschuss zur Eignungsfeststellung, in der Sie Ihre Bewerbung zurückziehen.
  8. Die Einladungen werden in der zweiten Juli-Hälfte per Post versandt. Bewerber aus dem Ausland erhalten die Einladung per Email.
  9. Ja, der Test ist einmal wiederholbar. Hierfür ist eine erneute Bewerbung in vollem Umfange nötig. Eine weitere Möglichkeit, an dem Test teilzunehmen, gibt es nicht.
  10. Termin des Eignungstests 2012: Samstag, 04. August 2012, Uhrzeit und Ort erhalten die Bewerberinnen und Bewerber mit der Einladung zum Test per Post mitgeteilt.
  11. Sie müssen ca. die Hälfte der Multiple Choice Fragen richtig beantworten, um den Eignungstest mit der Note 4,0 zu bestehen.
  12. Die Gesamtnote (errechnet sich aus Abiturnote und Eignungstestnote) darf nicht schlechter als 2,50 lauten. Die Abiturnote sowie die Note im Test werden jeweils zu 50 % gewichtet, d.h. ein Teilnehmer, dessen Abiturnote 4,0 beträgt, benötigt im Eignungstest (um die Durchschnittsnote 2,50 zu erzielen) die Note 1,0.
  13. Der Multiple Choice Test umfasst ca. 45 Fragen (je 4 Antwortmöglichkeiten). Sie haben zur Beantwortung 60 Minuten Zeit.
  14. Vorbereitung mittels der empfohlenen Literatur. Zeitungs-/Medienlektüre wird zur Vorbereitung ergänzend dringend empfohlen.
  15. Hier gibt es eine Auswahl der Fragen aus alten Eignungsfeststellungsprüfungen: Musterfragen (pdf).

Für weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an den Ausschuss zur Eignungsfeststellung: eignungstest@gsi.uni-muenchen.de