Frequently Asked Questions (FAQs) zur Eignungsfeststellung
In den Frequently Asked Questions (FAQs) finden Sie die Antworten zu den meist gestellten Fragen zum B.A.-Eignungsfeststellungsverfahren am Geschwister-Scholl-Institut.
Bitte lesen Sie erst die FAQs, bevor Sie in Kontakt mit den Angehörigen des Instituts treten!
Übersicht
- Frage zur Hochschulzugangsberechtigung
- Fragen zur Bewerbung
- Fragen zum Eignungstest
- Wichtige Hinweise / Die meist gemachten Fehler
- Kontakt
Frage zur Hochschulzugangsberechtigung
- Ich habe mein Abitur nicht in Deutschland gemacht. Was bedeutet dies, wenn ich mich für das Politikstudium am Geschwister-Scholl-Institut bewerben will? Antwort
Fragen zur Bewerbung - Wann ist Bewerbungsschluss? Antwort
- Kann ich mich alternativ auch über die ZVS für das Studium der Politikwissenschaft bewerben? Antwort
- Wie soll der Lebenslauf aussehen? Antwort
- Ich habe den B.A.-Eignungstest am Geschwister-Scholl-Institut früher bereits schon einmal geschrieben und nicht bestanden. Welche Bewerbungsmodalitäten gelten? Antwort
Fragen zum Eignungstest - Ich kann am Haupttermin nicht am Eignungstest teilnehmen. Gibt es einen Ersatztermin? Antwort
- Ich kann zu beiden Terminen nicht am Eignungstest teilnehmen bzw. habe mich anders entschieden. Gelte ich dann als durchgefallen? Antwort
- Wann werden die Einladungen zum Eignungstest verschickt? Antwort
- Ich habe an dem Eignungstest schon einmal teilgenommen, habe allerdings nicht bestanden. Kann ich den Test wiederholen? Antwort
- Wann und wo findet der Eignungstest statt? Antwort
- Wie viele Fragen müssen richtig beantwortet werden, um den Eignungstest zu bestehen? Antwort
- Welche Note muss ich im Eignungstest erreichen, um das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich zu absolvieren? Antwort
- Wie läuft der Test ab? Antwort
- Wie kann ich mich auf den Test vorbereiten? Antwort
- Auf welchem Niveau bewegen sich die Fragen? Gibt es Übungsfragen bzw. ist der Test des letzten Jahres einsehbar? Antwort
Wichtige Hinweise / Häufige Fehler - Der Beginn des Studium der Politikwissenschaft als Hauptfach im Magisterstudiengang ist nicht mehr möglich. Der entsprechende Wechsel von einer anderen Universität ist ebenfalls ausgeschlossen.
- Voraussetzung für das B.A.-Studium der Politikwissenschaft ist die Allgemeine Hochschulreife. Die Fachgebundene Hochschulreife der Berufsoberschule berechtigt nicht zur Aufnahme des Studiengangs Politikwissenschaft.
- Wehrdienst und Zivildienst werden nicht als Wartezeit angerechnet. Da es sich um ein Verfahren zur Feststellung Ihrer Eignung zum Studium der Politikwissenschaft handelt, spielen Wartezeiten – im Gegensatz zum Numerus clausus (Zulassunsgbeschränkung) – keine Rolle.
- Der Zulassungsbescheid muss im Original zur Immatrikulation in der Studentenkanzlei vorlegt werden. Zusätzlich müssen Sie eine Fotokopie dieses Bescheids mitbringen.
- Zu den Bewerbungsunterlagen unbedingt zwei Briefmarken beifügen (55 Cent aus dem Inland - Bewerber aus dem Ausland bitte 70 Cent), die zum Versand für die Einladung zum Eignungstest sowie des Zulassungsbescheids notwendig sind. Ohne Briefmarken werden keine Einladungen/Bescheide versandt. Nur Bewerber, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, werden per Email eingeladen und müssen nur eine Briefmarke über 70 Cent den Unterlagen beilegen.
- Bitte prüfen Sie genau, ob Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind (Lebenslauf, Hochschulzugangsberechtigung, eine bzw. zwei Briefmarken). Ansonsten kann keine Einladung zum Eignungstest erfolgen.
- Ihre Bewerbungsunterlagen können wir Ihnen leider nicht zurückschicken.
- In den Bewerbungsunterlagen bitte nicht das Abiturzeugnis im Original beilegen, sondern nur eine Fotokopie (nicht beglaubigt).
- Die Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide erhalten Sie per Post spätestens bis zum 31. August.
- Für Fragen individueller Natur, die in den oben aufgeführten FAQs nicht beantwortet wurden, schreiben Sie bitte eine E-Mail an den Ausschuss zur Eignungsfeststellung: eignungstest@gsi.uni-muenchen.de.
Antworten
- Sie müssen zusätzlich zu den übrigen Unterlagen eine Anerkennung über Ihre Hochschulzugangsberechtigung an der Ludwig-Maximilians-Universität München beilegen. Die Anerkennung Ihres Abiturzeugnisses / Ihrer Hochschulzugangsberechtigung wird vom "Referat für Internationale Angelegenheiten" (International Office, Ludwigstr. 27, 80539 München; Herr Dr. Hadesbeck, Frau Wolf) erteilt. Das Referat gibt Ihnen Auskunft über die Zugangsberechtigung zum Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Anforderungen u.a.: Überprüfung des Abiturzeugnisses, ggf. Überprüfung Ihrer Deutsch-Kenntnisse). Kontaktieren Sie bitte rechtzeitig das Referat Internationale Angelegenheiten. Weitere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung finden Sie im Internet auf den Seiten der Studentenkanzlei.
Wichtig: Legen Sie die Anerkennung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung den Bewerbungsunterlagen am Geschwister-scholl-Institut bei. - Die Bewerbung ist bis spätestens 15. Juli 2012 (Ausschlussfrist) an das Zentralsekretariat des Geschwister-Scholl-Instituts (Oettingenstr. 67, 80538 München) zu richten. Bewerbungen, die nach dem 15. Juli 2012 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
- Nein. Sie müssen sich direkt an diesem Institut über den hier aufgezeigten Weg bewerben.
- Ein einseitiger, tabellarischer Lebenslauf genügt. Kein handschriftlicher Lebenlauf!
- Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Erstbewerbung.
- Ja, allerdings können den Nachholtermin nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber wahrnehmen, die am Haupttermin aus begründeten Anlässen (Krankheit, Praktikum, Wehrdienst, Freiwilliges Soziales Jahr, bestehendes Arbeitsverhältnis, Urlaubsbuchung incl. Ticket vor April 2012 – im Zweifel bitte vorab mit dem Ausschuss zur Eignungsfeststellung abklären) verhindert sind. Es gibt nur einen Nachholtermin.
Wichtig: Sie müssen den Nachweis über Ihre Verhinderung am regulären Termin an der Eingangskontrolle beim Nachholtermin zum Eignungstest vorlegen. Ohne Nachweis erhalten Sie keine Berechtigung zur Teilnahme am Nachholtermin des Eignungstests. - Unentschuldigte Bewerber gelten als durchgefallen und haben daher nur noch einmal die Gelegenheit zur Teilnahme am Eignungstest. Wenn Sie dies vermeiden wollen, senden Sie bitte vor dem ersten Termin eine
E-Mail an den Ausschuss zur Eignungsfeststellung, in der Sie Ihre Bewerbung zurückziehen. - Die Einladungen werden in der zweiten Juli-Hälfte per Post versandt. Bewerber aus dem Ausland erhalten die Einladung per Email.
- Ja, der Test ist einmal wiederholbar. Hierfür ist eine erneute Bewerbung in vollem Umfange nötig. Eine weitere Möglichkeit, an dem Test teilzunehmen, gibt es nicht.
- Termin des Eignungstests 2012: Samstag, 04. August 2012, Uhrzeit und Ort erhalten die Bewerberinnen und Bewerber mit der Einladung zum Test per Post mitgeteilt.
- Sie müssen ca. die Hälfte der Multiple Choice Fragen richtig beantworten, um den Eignungstest mit der Note 4,0 zu bestehen.
- Die Gesamtnote (errechnet sich aus Abiturnote und Eignungstestnote) darf nicht schlechter als 2,50 lauten. Die Abiturnote sowie die Note im Test werden jeweils zu 50 % gewichtet, d.h. ein Teilnehmer, dessen Abiturnote 4,0 beträgt, benötigt im Eignungstest (um die Durchschnittsnote 2,50 zu erzielen) die Note 1,0.
- Der Multiple Choice Test umfasst ca. 45 Fragen (je 4 Antwortmöglichkeiten). Sie haben zur Beantwortung 60 Minuten Zeit.
- Vorbereitung mittels der empfohlenen Literatur. Zeitungs-/Medienlektüre wird zur Vorbereitung ergänzend dringend empfohlen.
- Hier gibt es eine Auswahl der Fragen aus alten Eignungsfeststellungsprüfungen: Musterfragen (pdf).
Für weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an den Ausschuss zur Eignungsfeststellung: eignungstest@gsi.uni-muenchen.de