Studienbewerbung: Eignungsfeststellung BA-Haupt- und Nebenfach
Die Immatrikulation in den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft im Hauptfach oder Nebenfach setzt neben der allgemeinen Hochschulreife eine erfolgreiche Eignungsfeststellung voraus.
Die Eignungsfeststellungsprüfung (EFP) am Geschwister-Scholl-Institut wurde im Jahr 2005 eingeführt. Sie findet jährlich vor dem Beginn des Wintersemesters statt und berechtigt bei erfolgreicher Absolvierung zum Beginn des BA-Studiums der Politikwissenschaft (BA-Hauptfach oder BA-Nebenfach). Die Eignungsfeststellungsprüfung beinhaltet neben einer vollständigen und fristgerechten Bewerbung einen schriftlichen Eignungstest. Die Eignungsfeststellungsprüfung kann nur einmal wiederholt werden. Hierzu ist eine erneute Bewerbung notwendig.
Bevor Sie in Kontakt mit den Angehörigen des Instituts treten, lesen Sie bitte zunächst die FAQs zum Thema Eignungsfeststellungsverfahren.
Die Eignungsfeststellungsprüfung absolvieren müssen folgende Bewerberinnen und Bewerber:
- Studienanfänger für die Aufnahme des Studiums im Bachelor-Hauptfach oder im Bachelor-Nebenfach Politikwissenschaft.
- Fachwechsler, die Politikwissenschaft im Bachelor-Hauptfach- oder als Bachelor-Nebenfach studieren wollen.
- Hochschulwechsler, die Politikwissenschaft im Bachelor-Hauptfach- oder als Bachelor-Nebenfach studieren wollen; auch für die Immatrikulation in höhere Fachsemester ist die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung zwingend erforderlich.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungen für die Eignungsfeststellungsprüfung sind bis zum 15. Juli 2012 (Ausschlussfrist) zu richten an:
Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft
Zentralsekretariat - B.A. Eignungsfeststellungsprüfung
Oettingenstraße 67
80538 München
Bitte beachten Sie: Wir können Ihnen keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbung geben, weder per Telefon noch per Email. Alle Bewerberinnen und Bewerber mit fristgerechter und vollständiger Bewerbung erhalten eine schriftliche Einladung zur Eignungsfeststellungsprüfung.
Die Bewerbung besteht aus den folgenden Unterlagen:
- das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (pdf) - bitte am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
- ein tabellarischer Lebenslauf mit schulischem und beruflichem Werdegang
- ein Nachweis über den Erwerb der Hochschulreife in unbeglaubigter Kopie, gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung
- zwei Briefmarken (Standardbrief, je 0,55 €)
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Bewerberinnen und Bewerber, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen sich zusätzlich beim Referat für Internationale Angelegenheiten (International Office, Ludwigstraße 27, 80539 München) bewerben (unabhängig von der Bewerbung am Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft, also insgesamt 2 Bewerbungen!). Falls Sie das Studienkolleg absolviert haben, legen Sie bitte unbedingt das Zeugnis bei.
Früher bestandene Eignungsfeststellungsprüfung
Wenn Sie bereits in früheren Jahren am Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich bestanden haben, und sich nun in den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft (BA-Hauptfach oder BA-Nebenfach) immatrikulieren möchten, senden Sie bitte zum 15.07.2012 einen formlosen Antrag auf Aktualisierung des Zulassungsbescheids mit einer Kopie des früheren Zulassungsbescheids sowie einem frankierten und adressierten Rückumschlag an das Zentralsekretariat des Geschwister-Scholl-Instituts (Adresse siehe oben).
Ablauf Eignungsfeststellung
Wenn die Bewerbungsunterlagen es zulassen (Vollständigkeit und fristgerechter Eingang der Unterlagen, gültige Hochschulzugangsberechtigung) erfolgt eine schriftliche Einladung zur Eignungsfeststellungsprüfung. Sollten Sie ohne vorherige Abmeldung zum Eignungstest nicht erscheinen, wird Ihre Eignungsfeststellungsprüfung als nicht bestanden bewertet. Bringen Sie bitte zur Eignungsfeststellungsprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) mit.
Termin der Eignungsfeststellungsprüfung 2012: Samstag, 04. August 2012. Ort und Uhrzeit erhalten die Bewerberinnen und Bewerber mit der Einladung zum Test per Post mitgeteilt. Bewerberinnen und Bewerber, die in begründeten Ausnahmefällen an diesem Termin nicht teilnehmen konnten, können unter Vorlage eines entsprechenden Attests zu einem Nachholtermin am Montag, 03. September 2012 erscheinen.
Die Eignungsfeststellungsprüfung besteht aus einem einstündigen schriftlichen Leistungstest (Multiple-Choice-Fragen).
Die Eignung wird aus dem Testergebnis (zu 50%) und der Abiturnote (Note der HZB) (zu 50%) errechnet. Als geeignet gilt, wer die Gesamtdurchschnittsnote von 2,50 oder besser erzielt hat. Das Ergebnis der Eignungsfeststellungsprüfung wird den Bewerberinnen und Bewerbern in der zweiten August-Hälfte schriftlich mitgeteilt.
Sonderfälle
Von der Eignungsfeststellungsprüfung befreit werden:
- Hochschul- und Fachwechsler, die bereits eine bestandene Magister-Zwischenprüfung bzw. ein Vordiplom im Fach Politikwissenschaft vorweisen können.
- Bewerberinnen und Bewerber, die ein Zweitstudium absolvieren möchten und bereits einen (Bachelor-)Abschluss im Fachgebiet der Politikwissenschaft (z.B. aus dem Ausland) vorweisen können.
- Bewerberinnen und Bewerber, die das erste Staatsexamen im Fach Sozialkunde erfolgreich absolviert haben und Politikwissenschaft als Bachelor-Hauptfach oder Bachelor-Nebenfach studieren wollen.
In diesen Fällen ist ein schriftlicher Bescheid, dass die Eignung festgestellt wird, zwingend erforderlich. Dieser wird erstellt durch die BA-Studiengangskoordination: Robin Eisenreich M.A., Oettingenstraße 67, 80538 München, Raum 068. Ohne einen solchen Bescheid kann keine Ein- bzw. Umschreibung in der Studentenkanzlei erfolgen.
Weitere Informationen, Vorbereitungs- und Kontaktmöglichkeit
- Bitte achten Sie auf die Immatrikulationsfristen der Studentenkanzlei.
- FAQs zum Thema Eignungsfeststellungsverfahren am GSI
- Zur Vorbereitung auf die Eignungsfeststellungsprüfung gelten folgende Literaturhinweise.
- Musterfragen aus den alten Eignungsfeststellungsprüfungen (pdf)
- Satzung über die Eignungsfeststellung im BA-studiengang Politikwissenschaft (pdf)
Kontakt: Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an den Ausschuss zur B.A.-Eignungsfeststellung: eignungstest@gsi.uni-muenchen.de
Impression vom Eignungstest 2011

