Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft (GSI)
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Prüfungen

Alle Prüfungen sind studienbegleitend und beziehen sich auf die in der Lehrveranstaltung vermittelten Inhalte. Es finden keine Grundlagen- und Orientierungs-,  Zwischen- oder Abschlussprüfungen statt.

Der Umfang der einzelnen Prüfungen richtet sich nach dem quantitativen Maß des benötigten Arbeitsaufwandes. Alle im Studium erzielten Prüfungsnoten fließen in die Abschlussnote ein.

Alle Prüfungsteilleistungen eines Moduls werden gleich gewichtet und müssen einzeln mit mindestens "ausreichend" bewertet worden sein. Wurde eine Prüfungsteilleistung mit "mangelhaft" bewertet, gilt das Modul als nicht bestanden.

Prüfungsanmeldung

Alle Studierenden in den Bachelor- und Masterstudiengängen Politikwissenschaft sowie im modularisierten Lehramtsstudium mit Unterrichts- oder Didaktikfach Politik und Gesellschaft, die in den Lehrveranstaltungen studienbegleitende Prüfungsleistungen ablegen möchten, müssen sich zwingend zur Prüfung anmelden. Die Prüfungsanmeldung erfolgt über LSF. Die Frist zur Prüfungsanmeldung finden Sie unter Termine & Fristen.

Prüfungsrücktritt

Reguläre Abmeldung

Studierende können sich innerhalb der Anmeldefrist selbstständig über LSF wieder von Prüfungen abmelden. Ein regulärer Rücktritt nach Ablauf der Frist ist nicht möglich. Unentschuldiges Fernbleiben am Prüfungstermin oder eine verspätete Abgabe einer Prüfungsleistung wird mit "nicht bestanden" bewertet.

Erkrankung

Studierende die aus nicht selbst zu vertretenden Gründen am Prüfungstermin nicht prüfungsfähig sind, können mit einem Attest beim Prüfungsamt ohne Verlust des Prüfungsversuchs von der Prüfung zurücktreten. Das Attest dabei unverzüglich nach dem Auftreten der Symptome beim Prüfungsamt vorgelegt werden.

Aus dem Attest müssen Beginn, Dauer, Schilderung der Symptome der Erkrankung sowie deren Auswirkung auf die Prüfungsfähigkeit hervorgehen. Das ärztliche Attest kann nur dann anerkannt werden, wenn die ärztliche Untersuchung spätestens am Prüfungstag stattgefunden hat. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Attest und ist unausreichend für einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt.

Das Attest kann als Scan per Mail oder per Post an das Prüfungsamt unter Angabe der betroffenen Prüfung geschickt werden. Detaillierte Informationen finden Sie auf dem Merkblatt Prüfungsrücktritt.

Prüfungstermine

Klausuren finden in der Regel innerhalb der letzten Vorlesungswoche statt. Referate werden im Laufe des Semesters gehalten. Die Einteilung der Referate findet üblicherweise in ersten Sitzung der Lehrveranstaltung statt. Der Abgabetermin von Hausarbeiten liegt meist in der vorlesungsfreien Zeit. Die genauen Prüfungstermine bzw. Abgabetermine legt die Kursleitung fest.

Prüfungsformen & -umfang

Die Prüfungsformen und der Prüfungsumfang der einzelnen Module unserer Studiengänge sind in den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung festgelegt. In Modulen, in denen mehrere Prüfungsformen erlaubt sind, entscheidet die Kursleitung über die Prüfungsform.

Prüfungsergebnisse

Studierende können ihre Prüfungsergebnisse nach Abschluss der Korrektur auf LSF einsehen. Hierzu melden Sie sich bitte mit Ihrer LMU-Benutzerkennung auf LSF an und wählen dann im Menü die Funktion "Notenspiegel". Es werden Ihnen alle verfügbaren Kontoauszüge angezeigt. Wählen Sie das entsprechende Dokument durch Anklicken des PDF-Buttons aus.

Prüfungseinsichtnahme

Die Prüfungseinsichtnahme bietet den Studierenden die Möglichkeit die von Ihnen bearbeiteten Prüfungsunterlagen nach Bekanntgabe der Noten einzusehen. Im Gespräch mit dem/der Korrektor/in können eventuelle Unklarheiten hinsichtlich der Bewertung ausgeräumt werden. Die Anmeldung zur Einsichtnahme erfolgt über die Kursleitung des jeweiligen Kurses in dem die Prüfung abgelegt wurde.

Wiederholbarkeit

Die Wiederholbarkeit von Modulen wird in Anlage 2 der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung festgelegt. Bei der Wiederholung eines Wahlpflichtmoduls ist zu beachten, dass die Wiederholung im selben Modul wie beim Erstversuch absolviert werden muss.

Für den Bachelor- und Masterstudiengang ist außerdem ein Freischuss zur Notenverbesserung vorgesehen. Ein grundloses Fehlen ohne Prüfungsrücktritt am Prüfungstag führt zur einer Bewertung der Prüfung als "nicht bestanden" und zum Verlust des Freischusses. Im Lehramt Politik und Gesellschaft ist keine Notenverbesserung möglich.

Wiederholungsklausuren

Für in Klausuren durchgefallene und am Prüfungstermin erkrankte Studierende wird in der Regel eine Wiederholungsklausur im demselben Semester am Ende der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Die Teilnahme an den Wiederholungsprüfungen ist nicht verpflichtend.

Die Studierenden können wählen, ob sie vor einer Prüfungswiederholung das Modul erneut besuchen oder die Wiederholungsklausur am Ende der vorlesungsfreien Zeit besuchen möchten. Für die Teilnahme an den Wiederholungsklausuren ist eine separate Anmeldung über LSF verpflichtend. Die Frist zur Prüfungsanmeldung finden Sie unter Termine & Fristen.


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